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AGB für Internet-Portale der B2C, Neuhofstraße 3a, Ch-6340 Baar.



AGB`s für Besucher



I. Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Vertragsgegenstand

Die B2C Media AG (im Folgenden „B2C“) betreibt die Internet-Portale ipage24.com. Auf diesen Internet-Portalen können Besucher kostenlose Informationen und Nachrichtendienste in Anspruch nehmen. Weiterhin können die Nutzer nach verschiedenen Informationen, z.B. Gewerbe- und Telefonbucheinträgen oder Einträgen in verschiedene Webkataloge, suchen und weitere Dienste, z.B. Informationen über das Wetter, etc. in Anspruch nehmen (im Folgenden „Informationen“). Bei den Informationen handelt es sich um Daten von Dritten, insbesondere von Nachrichtenagenturen wie dpa, Kunden und Partnern der B2C (im Folgenden „Inserenten“). Die Nutzung der Internet-Portale erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „ANB“). Für alle Leistungen, die B2C gegenüber Inserenten hinsichtlich der einzutragenden Informationen, erbringt, gelten nicht die ANB, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen von B2C die gesondert einzusehen sind.


II. Haftung und Gewährleistung
2. Gewährleistung

B2C behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang zu ändern, zu erweitern oder die Un-entgeltlichkeit aufzuheben. Dem Besucher ist bekannt, dass es sich bei den bereitgestellten Informationen um Daten von Dritten handelt. Für Inhalte der Informationen ist B2C nicht verantwortlich. Eine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder eine rechtliche Beurteilung der Informationen oder die Verfügbarkeit der Internet-Portale über-nimmt B2C nicht. Alle Gewährleistungsansprüche für kostenlose Dienste von B2C sind aus-geschlossen. Der Benutzer stellt B2C darüber hinaus von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Nutzung durch ihn entstehen.


3. Haftung
B2C haftet im Falle von Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, mit dessen Entstehen B2C bereits bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Jedwede Ansprüche auf entgangene Gewinne, Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige un-mittelbare und Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigen Verhaltens von B2C sowie im Fall zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Sofern die Haftung von B2C ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten von Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von B2C.


III. Rechtsverhältnisse
4. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen über Nutzung und Nutzungsdauer

Mit der Nutzung der Internet-Portale der B2C willigt jeder Nutzer in diese verbindliche Geltung der Nutzungsbedingungen ein, so dass ein Nutzungsvertragsverhältnis zwischen dem Besucher und der B2C ausschließlich für die gesamte Dauer der Nutzung der Internet-Portale zustande kommt. Weitere oder anders lautende Bedingungen bestehen nicht, es sei denn B2C hat deren Einbeziehung schriftlich zugestimmt. Die Benutzung von Internet-Portalen der B2C ist regelmäßig kostenfrei. B2C räumt dem Benutzer ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den bereitgestellten Informationen und Daten ein. Das Nutzungsrecht ist auf die Suche von Informationen zur eigenen Verwendung beschränkt. Eine darüber hinausgehende Benutzung ist unzulässig. Dies betrifft insbeson-dere jede gewerbliche oder kommerzielle Auswertung von Informationen sowie die Erstell-ung von Informationsverzeichnissen, die Vervielfältigung, Bearbeitung oder jedwede Weiter-gabe an Dritte. Der Besucher darf die Internet-Portale nur im Rahmen von gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den geltenden Datenschutzbestimmungen, nutzen. Dem Besucher ist jedenfalls bekannt, dass alle Rechte an den Internet-Portalen und den dort veröffentlichten Eintragungen, insbesondere die urheberrechtlichen Verwertungsrechte, z.B. an den Datenbankanbindungen sowie Adressdateien der Internet-Portale, B2C oder Dritten, insbesondere den Werbetreibenden und Lizenzgebern, zustehen. Bei jeder Nutzung der Internet-Portale hat der Nutzer zusätzlich zu diesen ANB die jeweiligen Lizenzbedingungen Dritter zu beachten. Der Besucher darf auf den Internet-Portalen vorhandene Urheberrechts-vermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte, nicht ändern oder entfernen.


IV Sonstige Bestimmungen
5. Salvatorische Klausel, besonderer Gerichtsstand u.a.

Auf diese Nutzungsbedingungen findet Schweizer Recht Anwendung. B2C ist berechtigt, am Hauptsitz des Besuchers zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimm-ungen dadurch nicht berührt werden. Ist eine Bestimmung ungültig oder unwirksam, tritt an deren Stelle diejenige gesetzliche Regelung, die dem gewollten der Parteien am nächsten kommt. Stand Juli 2009

AGB`s für Vertragspartner




1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen (im folgenden AGB) gelten für sämtliche Tätigkeiten der B2C Media AG, Neuhoferstraße 3 a, 6340 Baar, Schweiz. Die B2C Media AG bietet ihre Leistungen natürlichen und juristischen Personen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB an. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nicht, es sei denn die B2C Media AG hat deren Einbeziehung schriftlich zugestimmt.

2. Rahmenbedingungen
2.1 Diese AGB gelten als Rahmenbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen der B2C Media AG, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Geltung dieser AGB in der jeweils gültigen Form auch für zukünftige Verträge der B2C Media AG erklären sich die Vertragspartner ausdrücklich einverstanden. Die B2C Media AG wird die Vertragspartner unverzüglich über Änderungen der AGB informieren.

2.2 Äußert sich der Vertragspartner auf diese Änderungsanzeige nicht innerhalb von sieben Werktagen schriftlich, so gelten die AGB als in der geänderten Form akzeptiert. Der Vertragspartner wird auf die Bedeutung dieses Schweigens durch die B2C Media AG im Rahmen der Änderungsmitteilung hingewiesen.

3. Vertragsgegenstand
3.1 Die B2C Media AG betreibt das Internetportal lpage24.com. Für dieses Internetportal bietet die B2C Media AG kostenpflichtige Eintragungen an. Dabei handelt es sich um Einträge von Inhalten der Vertragspartner in das Verzeichnis der B2C Media AG und deren Veröffentlichung. Hinsichtlich des genauen Leistungsumfanges der einzelnen Leistungen der Ipage24.com sowie der Preise gelten die jeweils gültigen Produkt- und Preislisten, wenn sich nicht aus den jeweils individuell geschlossenen Verträgen etwas Abweichendes ergibt.

3.2 Auf dem Internetportal Ipage24.com können Besucher nach verschiedenen Informationen, z. B. Gewerbe- und Telefonbucheinträgen oder Einträgen in verschiedenen Webkataloge, suchen und weitere Dienste z. B. Informationen über das Wetter etc. in Anspruch nehmen. Bei letzteren handelt es sich um Daten von Dritten, insbesondere von Kunden und Partnern der B2C Media AG.

3.3 Die Leistungen der B2C Media AG hinsichtlich der Einstellung, Schaltung und Veröffentlichung von Werbung in Form von grafischer Werbung beinhalten die zeitlich begrenzte Veröffentlichung von Werbung, die auch aus Text und/oder Bild, Tonfolgen, Bewegtbildern und/oder sensitiven Flächen bestehen kann und die Verbindung zu weiteren Daten des Vertragspartners oder Dritten herstellt. Eine Produktliste kann insoweit auf Anfrage zugesandt werden.

3.4 Die B2C Media AG arbeitet insoweit in einem Verbund mit anderen Internetportalbetreibern zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist die B2C Media AG bemüht, den Vertragspartnern zusätzlich zu den geschuldeten Leistungen eine größere Verbreitung der Inhalte der Vertragspartner zu ermöglichen. Bei diesen zusätzlich möglichen Eintragungen in verschiedenen Internetportalen von Partnern handelt es sich jedoch um freiwillige Zusatzleistungen der B2C Media AG, deren Wegfall oder Änderung keinen Einfluss auf den mit der B2C Media AG geschlossenen Vertrag hat. Alle Aussagen über die Art und Weise der Leistungen der Partner, unabhängig davon, ob sie in diesen AGB, auf den Websites des Internetportals der B2C Media AG oder in der Produktliste der B2C Media AG getroffen werden, stellen lediglich unverbindliche Aussagen dar.

3.5 Die B2C Media AG bietet ihre Leistungen unter Einbeziehung allgemein zugänglicher Telekommunikationsleistungen-, Netze und -Dienste an. Dem Partner ist bewusst, dass die Veröffentlichung seiner Inhalte im Internet dazu führen kann, dass Dritte diese speichern, weitergeben und bearbeiten, ohne dass die B2C Media AG dies sicher verhindern kann.

3.6 Die B2C Media AG bemüht sich die kostenpflichtigen Eintragungen in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss online zu stellen, wenn nicht im Einzelfall eine andere vertragliche Regelung getroffen wurde. Hinsichtlich der zusätzlichen Onlinestellung auf den Internetportalen von Partnern kann eine verbindliche Aussage zum Zeitpunkt der Bearbeitung nicht getroffen werden. Die B2C Media AG ist jedoch bemüht auch hier für eine zügige Onlinestellung zu sorgen.

3.7 Die B2C Media AG weist ausdrücklich daraufhin, dass die gleichzeitige Veröffentlichung von Inhalten von Wettbewerbern der Partner auf dem Internetportal nicht ausgeschlossen ist, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

4. Zustandekommen des Vertrages
4.1 Die Angebote der B2C Media AG sind freibleibend, es sei denn das Angebot wird ausdrücklich schriftlich als verbindlich umschrieben. Die Versendung des unverbindlichen Angebots mit der Unterschrift des Vertragspartners gilt in rechtlicher Hinsicht als verbindliche Annahme. Das Vertragsverhältnis kommt daher zustande mit der Zusendung der von der B2C Media AG unterzeichneten Auftragsbestätigung oder dem Absenden einer Online-Eintragsanmeldung für einen der angebotenen Eintragsservices und die daraufhin erfolgende Bereitstellung der Eintragsservices durch die B2C Media AG an den Vertragspartner oder durch die mündliche oder schriftliche Annahme von Angeboten, wobei das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ebenfalls vertragsbegründet ist.

4.2 Etwaige einseitige Stornierungen, die nach Erteilung des Auftrages erfolgen, sind nur bis spätestens vier Wochen vor Kampanienstart möglich.

4.3 Soweit Agenturen Werbeaufträge für ihre Werbekunden erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur und nicht mit dem Kunden zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Die B2C Media AG ist in diesen Fällen berechtigt von den Agenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. Sofern in diesen AGB geregelte Bestimmungen sich auf Vertragspartner beziehen gelten diese entsprechend für die beauftragenden Agenturen. Soweit statt der Agentur der Werbekunde Vertragspartner werden soll, muss er von der Agentur namentlich benannt werden und ausdrücklich als Vertragspartner gegenüber der B2C Media AG auftreten.

4.4 Die B2C Media AG ist berechtigt Aufträge ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen.

4.5 Soweit lediglich das Internetportal der B2C Media AG genutzt werden soll, willigt der Nutzer in die verbindliche Geltung dieser die Nutzung betreffenden Bedingungen ein, sodass ein Nutzungsvertragsverhältnis zwischen dem Besuchern und der B2C Media AG für die Dauer der Nutzung des Internetportals zustande kommt. Andere Bedingungen gelten nicht, es sei denn die B2C Media AG hat deren Einbeziehung schriftlich zugestimmt.

5. Verantwortlichkeit der Vertragspartner
5.1 Die in einen Verzeichnis einzutragenden und zu veröffentliche Inhalte des Vertragspartners hat dieser der B2C Media AG schriftlich oder in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen bzw. werden von der B2C Media AG generiert oder dem Nutzer zur Kontrolle übermittelt. Dabei ist der Vertragspartner verpflichtet die Informationen spätestens sieben Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Veröffentlichungstermin fehlerfrei und vollständig per eingeschriebenen Brief zur Verfügung zu stellen. Weitere Voraussetzung für die Onlinestellung der Informationen ist, dass die Vorlage aus einer geeigneten Darstellungssoftware und/oder physischer Hardware besteht, die auf dem Webbrowser der B2C Media AG fehlerfrei läuft.
5.2. Bei einer Onlinebeauftragung ist die Anmeldung unter Eingabe eines Passwortes erforderlich. Der Vertragspartner versichert dieses Passwort nicht an Dritte weiterzugeben.
5.3. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige, richtige und rechtzeitige Bereitstellung der für die Anzeigenschaltung erforderlichen Informationen. Für etwaige durch die unvollständige, unrichtige oder nicht rechtzeitige Informationenübergabe entstehenden Verzögerungen oder Beeinträchtigung der Leistungen der B2C Media AG trägt allein der Vertragspartner die Verantwortung. Der Vertragspartner trägt auch die alleinige Verantwortung für die Inhalte der Werbeaufträge. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte des Werbemittels, insbesondere Text- und Bilddateien, keine geltenden gesetzlichen Regelungen und/oder Rechte Dritter verletzen.
5.4. Die B2C Media AG macht sich die Inhalte der Daten der Vertragspartner nicht zu eigen; es findet keine regelmäßige Vorauswahl oder Kontrolle der Inhalte statt.
5.5. Der Vertragspartner stellt diesbezüglich die B2C Media AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag gegen die B2C Media AG geltend machen, frei. Der Vertragspartner übernimmt sämtliche Kosten, die der B2C Media AG in dem Zusammenhang entstehen, einschließlich aller notwendigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Der Vertragspartner ist verpflichtet die B2C Media AG nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritte zu unterstützen.
6. Gewährleistung
6.1. Die B2C Media AG übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Abrufbarkeit der von ihr zu veröffentlichenden oder veröffentlichten Inhalte.
6.2. Die B2C Media AG sichert insoweit nicht den Erfolg des Werbeauftrages zu; sie gewährleistet zudem nicht das Erscheinen der Anzeige mit einer bestimmten Platzierung an einer bestimmten Stelle auf einer Internetseite und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die B2C Media AG bemüht sich jedoch als freiwillige Leistung die Werbung an der in der Auftragsbestätigung aufgeführten bestimmten Stelle zu platzieren und in regelmäßigen Abständen zu veröffentlichen. Sofern im Einzelfall die gewünschte Platzierung nicht möglich ist, stellt die B2C Media AG sicher, dass innerhalb des vereinbarten Zeitraumes die Werbung des Vertragspartners an einer vergleichbaren Stelle platziert wird.
6.3. Sind etwaige vom Vertragspartner verursachte und nicht offenkundige Fehler in den Unterlagen enthalten, so hat der Vertragspartner im Falle einer fehlerhaften Veröffentlichung der Werbung keine Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Vertragspartner nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler in der Werbung hinweist.
6.4. Die B2C Media AG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der grafischen Werbung. Dem Vertragspartner ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Störungen vollkommen freies Programm zu erstellen. Für nur unerhebliche Beeinträchtigungen sowie für kostenfreie Eintragsservices ist die Gewährleistung daher ausgeschlossen. Eine unerhebliche Beeinträchtigung in der Darstellung der grafischen Werbung liegt insbesondere vor, wenn sie hervorgerufen wird durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Zwischenspeichern oder durch einen Ausfall oder eine Störung des Ad-Servers, die nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb des Vertragsverhältnisses nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
6.5. Die B2C Media AG gewährleistet darüber hinaus keine bestimmte Anzahl von Kontakten, z. B. in Form von Abrufen der veröffentlichten Inhalte.
6.6. Falls eine logische Zuordnung zu einer bestehenden Rubrik möglich ist, erhalten Einträge eine entsprechende Zuordnung. Listings werden innerhalb einer Rubrik in der Regel nach Eintragsdatum oder anderen Kriterien sortiert, welche auf Anfrage übermittelbar sind. Eine dauerhafte oder fixiert positionierte Darstellung im Ranking wird nicht zugesagt.
6.7. Bei Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung und/oder einem Ausfall des Ad-Servers, den die B2C Media AG zu vertreten hat, der über einen erheblichen Zeitraum, also mehr als 24 Stunden innerhalb des Vertragsverhältnisses hinaus, andauert, ist der Vertragspartner berechtigt eine Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung bedeutet hier, dass die Vertragslaufzeit um die Zeitdauer des Ausfalls oder der Beeinträchtigung verlängert wird.
6.8. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere sind jegliche Gewährleistungsansprüche für kostenlose Dienste der B2C Media AG ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen oder die Verfügbarkeit des Internetportals übernimmt die B2C Media AG nicht.
6.9. Kann ein Auftrag aus Gründen, die die B2C Media AG nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streik, fehlerhafter Zwischenspeicherung auf sogenannten Proxyservern (auch Dritter), Verwendung eines zur Wiedergabe der Werbung nicht geeigneten Programms oder Hardware durch den Vertragspartner, Computerausfalls aufgrund teilweisen oder vollständigen Systemversagens oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen und Einflüsse aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Störungen der Kommunikationsnetze anderer Provider bzw. Netzbetreiber oder Leistungsanbietern) oder aus vergleichbaren Gründen nicht durchgeführt werden, so wird die Ausführung des Auftrages nach Möglichkeit vollumfänglich nach Ende des Ausfalls oder der Störung nachgeholt. Erfolgt die nachträgliche Erfüllung des Auftrages nach Beseitigung der Störung in angemessener Zeit, so bleibt der Vergütungsanspruch der B2C Media AG in voller Höhe bestehen. Der Vertragspartner wird über die geänderte Durchführung des Auftrages unverzüglich informiert.
6.10. Die B2C Media AG ist berechtigt Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken durchzuführen; dabei handelt es sich nicht um wesentliche Beeinträchtigungen; es besteht daher kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
7. Rechte der B2C Media AG
7.1. Die B2C Media AG ist nicht verpflichtet grafische Werbung von Vertragspartner zu veröffentlichen, wenn jene nicht den Vorgaben dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend abgegeben wurde. Werbemittel, die nicht als solche eindeutig erkennbar sind, können von der B2C Media AG als solche gekennzeichnet werden.
7.2. Die B2C Media AG ist stets bemüht die formale Qualität der Veröffentlichung der Inhalte zu sichern; sie hat daher das Recht die Einträge, insbesondere Rubrik, Titel und Beschreibung des Eintrages sowohl bei der Ersteintragung als auch jederzeit während der Vertragslaufzeit, z. B. bei Löschung oder Einführung einer neuen Rubrik zu ändern. Dabei gelten die internen Aufnahme- und Redaktionsrichtlinien.
7.3. Die B2C Media AG ist berechtigt Aufträge oder Teile von Aufträgen abzulehnen; sie ist weiterhin berechtigt bereits veröffentlichte Einträge vorübergehend oder endgültig zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass mit dem Eintrag oder der Durchführung des Auftrages gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen werden würde. Insbesondere ist dies der Fall, wenn der Vertragspartner Rechte Dritter verletzt, was gilt, aber nicht abschließend, bei Vorliegen einer nicht offensichtlich unbegründeten Abmahnung durch Dritte. Dies gilt auch, wenn die Inhalte des Vertragspartners auf Seiten mit rechtsverletzenden Inhalten verweisen oder eine Weiterleitung auf diese erfolgt. Weiterhin gilt dies, wenn die Inhalte der Aufträge gegen Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Rechte am Eigentum verstoßen, jene erotischer, sexueller oder pornografischer Natur sind oder sie einen rassistischen und/oder gewaltverherlichten Hintergrund und/oder eine hetzerische Absicht haben, sie vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden oder deren Veröffentlichung für die B2C Media AG wegen des Inhalts und/oder der Form unzumutbar ist und das überwiegende Interesse der B2C Media AG dies rechtsfertigt.
7.4. Gelingt dem Vertragspartner innerhalb einer von der B2C Media AG gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Rechtsmäßigkeit nicht ist die B2C Media AG zudem zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7.5. Vor einer beabsichtigten Löschung wird die B2C Media AG den Vertragspartner informieren und ihm die Möglichkeit zur Beseitigung des Zustandes geben.
7.6. Die B2C Media AG ist berechtigt die erhaltene Vergütung einzubehalten.
8. Nutzungsrechte

8.1. Der Vertragspartner räumt der B2C Media AG alle Rechte zur Veröffentlichung der Werbung ein. Er überträgt der B2C Media AG insoweit sämtliche für die Nutzung der Werbung in Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte; insbesondere das Recht zur Entnahme einer Datenbank, einer Datei oder einer CD und zum Aufruf der darin enthaltenen Daten, zur Veröffentlichung, Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitung der Daten, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Diese Rechte werden in allen Fällen räumlich unbegrenzt übertragen und berechtigten zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Onlinemedien.

8.2. Sämtliche Rechte an den verwendeten Technologien, Softwareprodukten und von der B2C Media AG zur Verfügung gestellten Internetseite stehen im Verhältnis zum Vertragspartner ausschließlich der B2C Media AG zu; jene ist berechtigt die vom Vertragspartner eingeräumten Nutzungsrechte an eigene Rechtsnachfolger im Rahmen der Erfüllung des Auftrages zu übertragen.

8.3. Für den Besucher des Internetportals der B2C Media AG ist diese Nutzung kostenfrei. Die B2C Media AG räumt dem Besucher dafür ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den bereitgestellten Informationen ein, welches auf die Suche von Informationen zur eigenen Verwendung beschränkt ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig; dies betrifft insbesondere die gewerbliche oder kommerzielle Auswertung der Informationen sowie die Erstellung von Informationsverzeichnissen, die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte. Der Besucher darf das Internetportal nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der geltenden Datenschutzbestimmungen nutzen. Dem Besucher ist bekannt, dass alle Rechte an dem Internetportal und den dort veröffentlichen Inhalten insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, z. B. an den Datenbanken sowie Adressdateien des Internetportals der B2C Media AG oder Dritten zustehen. Insoweit hat der Besucher auch die jeweils angegebenen Lizenzbedingungen Dritter zu beachten. Der Besucher darf auf dem Internetportal vorhandene Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte nicht entfernen.

9. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
9.1. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen; die Frist beginnt frühestens mit Erhalt bzw. Kenntnisnahme dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: B2C Media AG, Neuhofenstraße 3 a, Ch- 6340 Baar, Schweiz.

9.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.

9.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die B2C Media AG mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Vertragspartners vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Vertragspartner die Ausführung selbst veranlasst hat.


10. Laufzeit und Kündigung
10.1. Die Laufzeit eines Vertrages beginnt mit dem ersten Tag der erstmaligen Freischaltung und wandelt sich automatisch nach Ablauf einer eventuellen kostenlosen Frist zu einem kostenpflichtigen Vertrag zu den hier bekannt gegebenen und den im Vertrag vereinbarten Bedingungen, sofern nicht vertragskonform gekündigt wird.

10.2. Die Laufzeit eines Vertrages über kostenpflichtige Eintragsleistungen beträgt mindestens 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 14 Werktage vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

10.3. Beauftragt der Vertragspartner die B2C Media AG zusätzlich mit einem Mehrwertdienst (z. B. die Veröffentlichung des Eintrages an weiteren Orten oder Registerfeldern bei www.lpage24.com, siehe aktuelle Produkt- und Preisliste), so hat der Vertrag über diese Leistungen die jeweils gleiche Laufzeit wie die zum Zeitpunkt des Zustandekommens dieses Vertrages noch verbleibende Restlaufzeit des Vertrages über den Grundeintrag.

10.4. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch die B2C Media AG liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug ist und auf zwei Mahnungen mit angemessener Fristsetzung hin nicht leistet.


11. Vergütung
11.1. Für die Tätigkeit der B2C Media AG gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste.

11.2. Die Vergütung ist am ersten Tag der Veröffentlichung, spätestens nach Zugang einer Rechnung, ohne Abzug zahlbar und fällig. Sobald der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät, ist die B2C Media AG berechtigt vom Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Beide Parteien sind berechtigt einen höheren oder niedrigeren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern sie diesen nachweisen.

11.3. Die B2C Media AG ist berechtigt Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Vertragspartner bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschuldeten Leistungen Zahlung zu verrechnen sind.

11.4. Entscheidet sich der Vertragspartner vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder während eines Folgejahres zur Löschung seines Eintrages, wird die anteilige Jahresgebühr nicht zurück erstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von der B2C Media AG vor.

11.5. Sämtliche Forderungen werden allein durch die B2C Media AG eingezogen. Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte und für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Lastschriftverfahren.

11.6. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die B2C Media AG die jeweils fällige Vergütung vom angegebenen Bankkonto bzw. von der angegebenen Kreditkarte einzieht.

11.7. Bei Rücklastschriften, die der Vertragspartner zu vertreten hat, berechnet die B2C Media AG eine pauschale Gebühr in Höhe von 20,00 € pro Lastschrift. Sollte ein erneuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages zuzüglich der pauschalen Gebühr nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die die B2C Media AG aufwandsbezogen gesondert berechnen kann.

12. Datenschutz
12.1 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, das sämtliche seiner vertragsbezogenen Daten bei der B2C Media AG erhoben, gespeichert und zur Durchführung des Auftrages verwendet und verarbeitet werden.
12.2. Die B2C Media AG verpflichtet sich die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten, die die B2C Media AG im Rahmen der Durchführung des Auftrages erhebt oder verarbeitet, nutzt die B2C Media AG nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages. Die B2C Media AG wird diese Informationen nur offen legen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu vorliegt, oder in dem Fall, dass der Vertragspartner einer Offenlegung zustimmt.
12.3. Sollte der Vertragspartner durch Verwendung spezieller Techniken Daten aus der Schaltung von Werbung gewinnen angebotenen des Werbeträgers gewinnen oder sammeln, sichert der Vertragspartner zu, dass sich bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, des Mediendienststaatsvertrages sowie des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
12.4. Sofern bei dem Vertragspartner anonyme oder pseudonyme Daten aus dem Zugriff auf die ausgelieferte Werbung anfallen, darf der Vertragspartner diese Daten im gesetzlichen Rahmen für die jeweilige Werbekampagne auswerten. Diese Auswertung darf dabei nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch die Werbung generiert worden sind.
12.5. Darüber hinaus ist dem Vertragspartner eine weitere Verarbeitung, Nutzung oder Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die ausgelieferte Werbung untersagt. Insbesondere darf der Vertragspartner die Daten aus der Werbung nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User und der weiteren Nutzung.
12.6. Setzt der Vertragspartner für die Schaltung der Werbung Systeme eines Dritten ein, wird er sicher stellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.


13. Haftung
13.1. Die B2C Media AG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die B2C Media AG nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für von der B2C Media AG nicht verschuldete Störungen hinsichtlich des Leitungsnetzes übernimmt die B2C Media AG keine Haftung. 13.2. Die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, mit dessen Entstehen die B2C Media AG bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige unmittelbare und Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden. 13.3. Soweit über das Internetportal der B2C Media AG eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links gegeben ist, haftet die B2C Media AG weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet die B2C Media AG nicht für deren Rechtsmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität etc. 13.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und- Ausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigen Verhaltens seitens der B2C Media AG und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. 13.5. Soweit die Haftung der B2C Media AG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der B2C Media AG. 13.6. Ansprüche des Vertragspartners gegen die B2C Media AG verjähren ein Jahr nach Entstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründeten Tatsachen. Dies gilt nicht für deliktische Ansprüche sowie für Ansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten der B2C Media AG beruhen. 14. Sonstige Bestimmungen 14.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. 14.2. Die B2C Media AG ist berechtigt für alle Ansprüche aufgrund dieses Vertrages sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung dieses Vertrages, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen. 14.3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Ist eine Bestimmung ungültig, tritt an deren Stelle das von den Parteien gewollte. Dies gilt auch für Regelungslücken.